Erste-Hilfe-Kurse für Pflegekräfte (gem. MDK)
Erste-Hilfe-Kurse für Pflegekräfte (gem. MDK)
Online (ca. 60min)
(oder vor Ort ca. 2h)
MDK-Anerkannt
Fortbildungspflicht für Pflegekräfte gem. § 132 SGB V
Online (ca. 60min) (oder vor Ort ca.2h)
MDK-Anerkannt
Fortbildungspflicht für Pflegekräfte gem. § 132 SGB V

Für jede Unternehmensgröße das passende Angebot:
Jahreslizens inkl. 10 Teilnehmer
- MDK-anerkannt
- Inkl. 10x Teilnahmebescheinigung
- ca. 60 Minuten Online-Videokurs
Jahreslizens inkl. 15 Teilnehmer
- MDK-anerkannt
- Inkl. 15x Teilnahmebescheinigung
- ca. 60 Minuten Online-Videokurs
Jahreslizens inkl. 25 Teilnehmer
- MDK-anerkannt
- Inkl. 25x Teilnahmebescheinigung
- ca. 60 Minuten Online-Videokurs
Jahreslizens inkl. 50 Teilnehmer
- MDK-anerkannt
- Inkl. 50x Teilnahmebescheinigung
- ca. 60 Minuten Online-Videokurs
Individuelles Angebot ab 50 Teilnehmer
- MDK-anerkannt
- Inkl. x Teilnahmebescheinigung
- ca. 60 Minuten Online-Videokurs
Alle Vorteile & Informationen auf einen Blick:
Feedback zum Notfalltraining in der Pflege Online-Kurs
Toller und unkomplizierter Online-Kurs! Die Videos konnten wir uns egal wo und egal wann flexibel ansehen, somit mussten wir das nicht in der Dienstplanung berücksichtigen. Jeder Mitarbeiter von uns hat einen Zugang zu den Videos erhalten und nachdem am Ende Quizfragen beantwortet wurden, konnte ich die Mdk Zertifikate von unseren Mitarbeitern downloaden. Echt super! ⭐⭐⭐⭐⭐
Unsere Erste Hilfe MDK Fortbildung haben wir dieses Mal Online bei euch absolviert. Habe den Kurs online gebucht und von unseren Mitarbeitern kam positives Feedback. Einen sehr großen Pluspunkt, dass man sich die Videos beliebig oft ansehen kann. Am Ende konnten wir uns die Teilnahmebescheinigungen für jeden Mitarbeiter einfach herunterladen. Gesamtaufwand ca. 1 Stunde. Die nächste Fortbildung definitiv wieder bei euch 👍🏼! ⭐⭐⭐⭐⭐
Interaktive Videos
MDK-anerkannt
Komplett Online
Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gem. § 132 SGB V
”Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Deshalb prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte und die damit verbundene regelmäßige Auffrischung in Erster Hilfe.”